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   BGH, 19.10.1994 - XII ZB 20/94   

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https://dejure.org/1994,3237
BGH, 19.10.1994 - XII ZB 20/94 (https://dejure.org/1994,3237)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1994 - XII ZB 20/94 (https://dejure.org/1994,3237)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1994 - XII ZB 20/94 (https://dejure.org/1994,3237)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenversorgung - Eheende

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 1
    Auswirkungen der erhöhten Berücksichtigung von Zeiten der Verwendung eines Beamten im Beitrittsgebiet

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 66
  • MDR 1995, 497
  • FamRZ 1995, 28
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80

    Organisation der Fristenkontrolle in einem Anwaltsbüro in Ehe-und Familiensachen;

    Auszug aus BGH, 19.10.1994 - XII ZB 20/94
    a) Gemäß § 1587a Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 BGB ist bei einem bei Ehezeitende noch im aktiven Dienst stehenden Beamten von dem Betrag auszugehen, der sich im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages (gemeint ist das Ehezeitende; vgl. Senatsbeschluß BGHZ 82, 66, 70) als Versorgung ergäbe.

    Der Senat hat bereits entschieden, daß die Zurechnungszeit, die einem wegen vorzeitiger Dienstunfähigkeit vor Vollendung des 55. Lebensjahres in den Ruhestand versetzten Beamten gemäß § 13 Abs. 1 BeamtVG aus sozialen Gründen gewährt wird, für die anzustellende Verhältnisberechnung außer Betracht zu bleiben hat, weil sie kein echter Zeitfaktor ist, sondern nur ein den Ruhegehaltssatz steigernder Bewertungsfaktor (BGHZ 82, 66, 77; vgl. ferner KG FamRZ 1985, 612; Johannsen/Henrich/Hahne Eherecht 2. Aufl. § 1587a BGB Rdn. 57, 66; Soergel/Minz BGB 11. Aufl. § 1587a Rdn. 27; Schmalhofer, Versorgungsausgleich für öffentlich Bedienstete, S. 41).

  • BGH, 26.03.1986 - IVb ZB 37/83

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs wegen eines pflichtwidrigen Verhaltens des

    Auszug aus BGH, 19.10.1994 - XII ZB 20/94
    Derartige Fälle, in denen es lediglich um die erhöhte Berücksichtigung von Zeiten bei der Bemessung des Ruhegehaltssatzes geht, lassen sich nicht mit jenen vergleichen, in denen es um die Berücksichtigung von Zeiten geht, die tatsächlich zusätzlich zurückgelegt worden sind (etwa Ausbildungszeiten und sonstige Zeiten nach § 12 BeamtVG) oder die der Beamte tatsächlich nicht als Dienstzeit verbracht hat (etwa Teilzeittätigkeit oder Beurlaubung ohne Dienstbezüge; vgl. dazu die Senatsbeschlüsse vom 26. März 1986 - IVb ZB 37/83 - FamRZ 1986, 658, 660, vom 1. Juni 1988 - IVb ZB 58/86 - FamRZ 1988, 940 und vom 12. April 1989 - IVb ZB 159/87 - FamRZ 1989, 1060).
  • BGH, 01.06.1988 - IVb ZB 58/86

    Berücksichtigung unbezahlten Urlaubs bei Bewertung einer Versorgungsanwartschaft

    Auszug aus BGH, 19.10.1994 - XII ZB 20/94
    Derartige Fälle, in denen es lediglich um die erhöhte Berücksichtigung von Zeiten bei der Bemessung des Ruhegehaltssatzes geht, lassen sich nicht mit jenen vergleichen, in denen es um die Berücksichtigung von Zeiten geht, die tatsächlich zusätzlich zurückgelegt worden sind (etwa Ausbildungszeiten und sonstige Zeiten nach § 12 BeamtVG) oder die der Beamte tatsächlich nicht als Dienstzeit verbracht hat (etwa Teilzeittätigkeit oder Beurlaubung ohne Dienstbezüge; vgl. dazu die Senatsbeschlüsse vom 26. März 1986 - IVb ZB 37/83 - FamRZ 1986, 658, 660, vom 1. Juni 1988 - IVb ZB 58/86 - FamRZ 1988, 940 und vom 12. April 1989 - IVb ZB 159/87 - FamRZ 1989, 1060).
  • BGH, 12.04.1989 - IVb ZB 159/87

    Weitere Beschwerde der Ehefrau gegen Durchführung des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus BGH, 19.10.1994 - XII ZB 20/94
    Derartige Fälle, in denen es lediglich um die erhöhte Berücksichtigung von Zeiten bei der Bemessung des Ruhegehaltssatzes geht, lassen sich nicht mit jenen vergleichen, in denen es um die Berücksichtigung von Zeiten geht, die tatsächlich zusätzlich zurückgelegt worden sind (etwa Ausbildungszeiten und sonstige Zeiten nach § 12 BeamtVG) oder die der Beamte tatsächlich nicht als Dienstzeit verbracht hat (etwa Teilzeittätigkeit oder Beurlaubung ohne Dienstbezüge; vgl. dazu die Senatsbeschlüsse vom 26. März 1986 - IVb ZB 37/83 - FamRZ 1986, 658, 660, vom 1. Juni 1988 - IVb ZB 58/86 - FamRZ 1988, 940 und vom 12. April 1989 - IVb ZB 159/87 - FamRZ 1989, 1060).
  • OLG Hamm, 29.11.1993 - 6 UF 564/92

    Versorgungsausgleich; Beamter; Abordnung in die neuen Bundesländer; Verdoppelung

    Auszug aus BGH, 19.10.1994 - XII ZB 20/94
    Die dagegen von der BA eingelegte Beschwerde, mit der sie eine Ausgleichsberechnung auf der Grundlage ihrer zweiten Auskunft erreichen wollte, hat das Oberlandesgericht zurückgewiesen (der Beschluß ist veröffentlicht in FamRZ 1994, 710).
  • OLG Bremen, 07.01.2003 - 4 UF 68/02

    Zur Berücksichtigung der Absenkung des Ruhegehaltssatzes von 75 v. H. auf 71,75

    Denn hier werden nicht effektiv verbrachte Zeiten hinzugerechnet, sondern es wird lediglich eine Rechengröße verändert (vgl. BGH FamRZ 82, 36 und FamRZ 95, 28, OLG Hamm FamRZ 1994, 710, Borth FamRZ 1996, 641, 645).
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